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Brandschutz – Vorgaben für Kanalrauchmelder



               Für Lüftungsanlagen gelten in Deutschland die bauaufsichtlichen    Im Unterschied zu den deutschen Vorschriften ist in der
               Richtlinien über die brandschutztechnischen Anforderungen für   Schweiz keine zusätzliche Zulassung bei der Verwendung zur
               Lüftungsanlagen (LüAR). Die nötigen Verwendbarkeitsnachweise   Ansteuerung von Brandschutzklappen notwendig (vgl. unten).
               (Prüfung, Zulassung, Überwachung) von Rauchauslöseein-  Die DZ-Varianten können durch die zusätzlichen Relaisausgänge
               richtungen für Rauch- und Brandschutzklappen in Lüftungsanlagen   dennoch interessant sein.
               sind in der MVV TB festgelegt.
                                                                 Die deutschen Vorschriften gehen zum Teil darüber hinaus
               Für die Schweiz gelten für Lüftungsanlagen die Schweizerischen   (auszugsweise):
               Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerver-
               sicherungen (VKF). Diese bestehen aus der VKF-Brandschutznorm   •   Bei Lüftungsanlagen mit Umluft muss die Zuluft
               und den VKF-Brandschutzrichtlinien.                gegen Eintritt von Rauch aus der Abluft durch
                                                                  Brandschutzklappen mit Rauchauslöseeinrichtungen
               In den Schweizer Vorschriften wird u. a. auf folgende Punkte   oder durch Rauchschutzklappen geschützt sein. Die
               hingewiesen:                                       Rauchauslöseeinrichtungen hierzu können in der
                                                                  Umluftleitung oder in der Abluftleitung angeordnet
               •   Die einer Anlage zugeführte Aussenluft ist direkt dem Freien    sein. Sie können jedoch auch in der Zuluftleitung nach
                 oder von Räumen mit unverschliessbaren Öffnungen nach    Zusammenführung von Aussenluft und Umluft angeordnet
                 aussen und eingebauter Brandschutzklappe mit Kanalrauch-  sein, wenn hierdurch gleichzeitig die Aussenluftansaugung
                 melder so zu entnehmen, dass keine brennbaren Gase und   gegen Raucheintritt gesichert werden soll. Bei Ansprechen
                 Dämpfe angesaugt werden.                         der Rauchauslöseeinrichtungen müssen die Ventilatoren
                                                                  abgeschaltet werden, soweit der Weiterbetrieb nicht der
               •   Lüftungsleitungen für die Fortluft müssen so ins Freie oder   Rauchausbreitung entgegenwirkt.
                 in Räume mit unverschliessbaren Öffnungen nach aussen
                 und eingebauter Brandschutzklappe mit Kanalrauchmelder   •   Bei Lüftungsanlagen für Sonderbauten wie Gebäude oder
                 münden, dass im Brandfall austretende Brandgase und Flammen   Raume mit grossen Menschenansammlungen, Gebäude oder
                 die Umgebung nicht gefährden und nicht in den Bereich der   Räume für kranke oder behinderte Menschen, Raume mit
                 Aussenluftöffnung gelangen können.               erhöhter Brand- oder Explosionsgefahr ist zu prüfen, ob zusätz-
                                                                  liche oder andere brandschutztechnische Massnahmen not-
               •   Lufttechnische Anlagen müssen beim Ansprechen von   wendig werden, z. B. zusätzliche Rauchauslöseeinrichtungen
                 Brandmelde- oder Löschanlagen, Kanalrauchmeldern sowie der   für Brandschutzklappen zur Verhinderung der
                 thermischen Auslösevorrichtung von Brandschutzklappen selbst-  Rauchübertragung.
                 tätig ausgeschaltet werden.
                                                                 •   Bei Wärmerückgewinnungsanlagen ist die
               •   Die Belüftung von brandabschnittsbildenden Fluchtwegen   Brandübertragung zwischen Abluft und Zuluft durch installa-
                 hat grundsätzlich getrennt von anderen lufttechnischen Anlagen   tionstechnische Massnahmen (z. B. Schutz der Zuluftleitung
                 zu erfolgen, ansonsten sind in den brandabschnittsbildenden   durch Brandschutzklappen mit Rauchauslöseeinrichtungen
                 Wänden Brandschutzklappen einzubauen. Dabei sind geschoss-  oder durch Rauchschutzklappen) auszuschliessen.
                 weise Unterteilungen mit Brandschutzklappen, separate
                 Leitungsführungen oder separate Anlagen erforderlich.   •   Für die Ansteuerung von Brandschutz- oder
                                                                  Rauchschutzklappen sind bauaufsichtlich
               •   Die Brandschutzklappen sind mit Kanalrauchmeldern   Rauchauslöseeinrichtungen mit allgemeiner bauaufsichtlicher
                 auszurüsten oder an eine bestehende Brandmeldeanlage   Zulassung durch das DIBt (Deutsche Institut für Bautechnik)
                 anzuschliessen.                                  vorgeschrieben (vgl. MWTB). Dies sind unsere DZ-Versionen
                                                                  des KRM-X® mit der Zulassung Z-78.6-249.
               Schulungen
               Besuchen Sie unsere kostenfreien Webinare zum Thema   •   Für die Ansteuerung von Ventilatoren, Überwachung
               Brandschutz in Lüftungsanlagen. Unsere aktuellen Termine   der Lüftungsleitungen und Brandmeldung können die
               finden Sie unter www.oprg.ch/online-schulungen     VdS-zugelassenen KRM-X®-Typen ohne DIBt-Zulassung ver-
                                                                  wendet werden.

                                                                 Hinweise:
                                                                 Änderungen vorbehalten. Es gelten die jeweils örtlich gültigen
                                                                 Vorschriften und Regeln. Bei Fragen oder Unklarheiten beraten
                                                                                                                      BRANDSCHUTZ
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